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Steuertips
Sie wollen Ihr Bad renovieren? Dabei hilft der Staat!
Für Handwerkerleistungen,wie z.B. Sanitär - und Fliesenlegerarbeiten erstattet das Finanzamt bis zu 20% der Kosten von maximal 6.000,00 Euro, also bis zu 1200 Euro pro Jahr.
Wichtig: Die steuerliche Förderung umfasst alleine die Arbeitskosten, nicht aber die Aufwendungen für das Material.
Ein spezielles Bonbon hält man auch für Mieter bereit:
Auch Sie dürfen Modernisierungen, die sie auf eigene Rechnung in Absprache mit dem Vermieter in ihrer Wohnung vornehmen, von der Steuerschuld abziehen.
Was gilt es zu beachten:
Um in den Genuß des Steuerrabatts zu kommen, muss der Steuerpflichtige seine Aufwendungen mit der Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises auf das Konto des Handwerkers belegen.
Für den Zahlungsnachweis genügt der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug der Bank.
Bei der Rechnungsstellung muß darauf geachtet werden, das die Höhe der Lohnkosten separat ausgewiesen wird, denn bei Pauschalangeboten von Handwerkern sind die Lohnkosten normalerweise nicht getrennt aufgeführt. Materialkosten dürfen nämlich nicht steuermindernd angesetzt werden.
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